USAFE-AFAFRICAI36-129G regelt Standards, Ausgabe, Tragen und Instandhaltung einheitlicher Arbeitskleidung für nicht-amerikanische Arbeitnehmer.
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Die Publikation behandelt Verantwortlichkeiten, Tragebedingungen, persönliches Erscheinungsbild, Pflege, Reinigung und Ersatz von EAK. Sie verlangt unter anderem die kostenfreie Erstausstattung und den Ersatz unbrauchbarer Artikel durch normale Abnutzung.
Applies to: Personal, das nach den Anhängen Z oder P zum Tarifvertrag für Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften (TVAL II) bei einer Zivilen Dienstgruppe (ZDG) oder einer Feuerwehr der US Luftstreitkräfte in Europa in Deutschland beschäftigt sind, muss EAK gemäß dieser Dienstvorschrift tragen.
Arbeitnehmer tragen EAK, wenn eine eindeutige Identifikation für die Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlich ist. (paragraph 2)
Sie tragen EAK während des Dienstes und dürfen diese auf dem Weg zu und von den Dienstorten tragen, sofern dies nicht durch örtliche Anweisungen untersagt ist. (paragraph 2)
Feuerwehrleute sollten glatt rasiert sein, so dass die Gesichtsmaske des Atemschutzgeräts dicht anliegt. (paragraph 2)
Arbeitnehmer haben alle EAK-Artikel sauber und ordentlich zu halten und Ersatz zu empfangen, wenn die ursprünglich ausgegebenen Artikel nicht mehr brauchbar sind. (paragraph 2)
Die Erstausstattung wird bei Zuweisung von Stellen, für die das Tragen von EAK erforderlich ist, an die Arbeitnehmer kostenfrei ausgegeben. (paragraph 2)